Brauchbarkeit Module 1.1 und 1.2
Allgemeines:
- Bitte alle Nennungsunterlagen per Email vorab und danach per Post zusenden!
- Die Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des Poststempels nach Erhalt der vollständigen(!) Anmeldung bei zeitgleicher Überweisung des Nenngeldes.
- Der Führer/die Führerin muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins und Mitglied in einem JGHV anerkannten Jagdhundeverein Mitglied sein. Über eine Ausnahme „Führen ohne Jagdschein“ entscheidet die Prüfungsleitung. Hierfür muss der Führer einen entsprechenden Antrag an die Prüfungsleitung stellen.
- Tollwut: Es muss spätestens am Prüfungsmorgen ein Nachweis der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen wirksamen Impfung beigelegt werden.
- Alle teilnehmenden Hunde müssen ausreichend Haftpflichtversichert sein.
- Der Verein haftet weder für verunfallte Hunde noch andere Schäden, welche während der Prüfung entstehen.
Ausschreibung
- Geprüft wird nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Karlsruhe das Modul 1.1. und Modul 1.2.
- Wildschweiß gespritzt
- Es können maximal 4 Hunde geprüft werden.
- Treffpunkt: Raum Stutensee (wird zeitnah in der Einladung bekannt gegeben)
Nennschluss
28.09.2025
Anmeldung
- bei: Melissa Michel, Weinstr. 85, 76857 Albersweiler, 0176-23914660, pruefung-jgvoberlaender@web.de
- Anmeldung über das Formblatt, welches auf der Homepage des LJV zu finden ist.
- Kopie Ahnentafel
- Nachweis Jagdschein
- Nachweis Tollwutimpfung und Haftpflichtversicherung
- Kopie der Nenngeldeinzahlung
- (Anmeldungen ohne Nachweis sind unwirksam)
Nenngeld
100 € (Modul 1.1) und 30 € (Modul 1.2) Nenngeld ist Reuegeld!
Unsere Bankverbindung:
Name: JGV Oberländer e.V.
IBAN: DE12 5485 0010 0030 0133 95
BIC: SOLADES1SUW,