- Bitte alle Nennungsunterlagen per Email vorab und danach per Post zusenden!
- Die Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des Poststempels nach Erhalt der vollständigen(!) Anmeldung bei zeitgleicher Überweisung des Nenngeldes.
- Der Führer/die Führerin muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins und Mitglied in einem JGHV anerkannten Jagdhundeverein Mitglied sein. Über eine Ausnahme „Führen ohne Jagdschein“ entscheidet die Prüfungsleitung. Hierfür muss der Führer einen entsprechenden Antrag an die Prüfungsleitung stellen.
- Tollwut: Es muss spätestens am Prüfungsmorgen ein Nachweis der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen wirksamen Impfung beigelegt werden.
- Alle teilnehmenden Hunde müssen ausreichend Haftpflichtversichert sein.
- Die lebende Ente wird unter Berücksichtigung der „Stuttgarter Vereinbarung“ geprüft. Der Hundeführer muss einen Nachweis des Flintenschießens besitzen, welcher nicht älter als 12 Monate ist.
- Der Verein haftet weder für verunfallte Hunde noch andere Schäden, welche während der Prüfung entstehen.
- Prüfungsleitung: Michael Meny (Weimaraner Klub LG Südwest)
- Prüfungsordnung: Geprüft wird nach der derzeit gültigen Prüfungsordnung VZPO (gültig ab 01.01.2018)
- Nennschluss: 14.03.2026
- Anmeldung bei: Melissa Michel, Weinstr. 85, 76857 Albersweiler, 0176-23914660, pruefung@jgv-oberlaender.de
- Anmeldung: Nennformular des JGHVs (Formblatt 1)
- Kopie Ahnentafel
- Kopie sämtlicher bisherigen Prüfungen (auch nichtbestandene)
- Nachweis Jagdschein
- Nachweis Tollwutimpfung und Haftpflichtversicherung
- Kopie der Nenngeldeinzahlung (Anmeldungen ohne Nachweis sind unwirksam)
- Nenngeld: 110€ (Mitglieder) und 130 € (Nichtmitglieder) Nenngeld ist Reuegeld!
- Bankverbindung:
- Weimaraner-Klub e. V., Landesgruppe Südwest
- IBAN: DE80 7502 0073 0029 1599 39
- BIC: HYVEDEMM447
- Verw. Zweck: VJP 2026 „Name des Hundes lt. Ahnentafel“
- Beschränkungen: Max. 10 Gespanne

