Info zur Nennung

Liebe Hundeführer,

nachfolgende Anleitung kann hier heruntergeladen werden.
Bei der Anmeldung zu einer Prüfung beim JGV „Oberländer“ ist folgendes zu beachten:

Ablauf:

Bestandteile der NennungZeitpunktVorgehen

1) Formblatt zur Nennung ausfüllen (online oder leserlich ausfüllen)

Download des Formulares: Nennung Oberlaender

Verbandsprüfung

Für die Nennung zu einer VJP, HZP, VGP, VPS, VSwP,
etc. verwenden sie bitte das Formblatt 1 des Jagdgebrauchshundeverbandes.
(Zu beziehen unter www.jghv.de, „Service“)

2) MussUnterlagen zur Nennung

• Kopie der Ahnentafel
• Kopie aller bisher geführten Prüfung(en) auch nicht bestandeneevtl. Härtenachweis
•  Kopie Impfpass(der vom Gesetzgeber vorgeschriebene, wirksame Impfschutz zum Prüfungszeitpunkt ist zu gewährleisten!)
•  Kopie Jagdschein evtl, Versicherungsbestätigung Hundehalterhaftpflicht, sofern in Jagdhaftpflicht nicht enthalten
•  Schießnachweis Flinte (für HZP, VGP, VPS)
•  Überweisungsbeleg desgezahlten Nenngeldes
•  Für Nichtmitglieder:
– unterschiebenes Formular – „Einwilligung zur Verwendung der mitgeteilten Daten [Person(en)+Hund(e)] bei Meldung“ gemäß DSGVO

2a) optionale Unterlagen zur Nennung

Für HZP / VGP

Kopie bereits erbrachter Leistung an der lebenden Ente (falls vorhanden)

Für VswP

Nachweis, dass der Hund laut + schussfest ist (LN, grüne Karte zu beziehen beim JGHV)

 

3) Die Nennung mit Anlagenabschickenvor Ablauf des Meldeschlusses

Bis zum Nennschluss: 3 Wochen vor Prüfungstermin

Nennung an JGV Oberländer e. V.
per Email an:
pruefungjgvoberlaender@web.de, ersatzweise per Post an die Obfrau fürs Prüfungswesen
Melissa Michel, Weinstr. 85, 76857 Albersweiler

Später eingehende Nennungen können,müssen aber nicht berücksichtigt werden!

4) Nenngeld bezahlen

Bis zum Nennschluss: 3 Wochen vor Prüfungstermin

Bankverbindung JGV Oberländer e. V. :

Kontoinhaber: JGV Oberländer e.V.
IBAN: DE 10 5485 1440 0030 0133 95
BIC: MALADE51
KAD
Bank: Sparkasse GermersheimKandel Verw.zweck: HZP bzw VGP etc. + Name des Hundes laut Ahnentafel

Nenngeld ist Reuegeld (Geld wird nicht zurückerstattet)! Eine Nennung für die das Nenngeld bei Nennschluss nicht entrichtet ist, kann nicht berücksichtigt werden!

Sollten Sie im Einzelfall noch Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an:

Obfrau fürs Prüfungswesen
Melissa Michel
Weinstr. 85
76857 Albersweiler
Tel.: +49 (0) 17623914660
Email: pruefungjgvoberlaender@web.de

Ich wünsche Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Vierbeiners auf die Prüfungen viel Freude und Erfolg und bei den Prüfungen viel Suchenglück.